• Krankmeldung

        • Sollte Ihr Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können, so bitten wir Sie, uns umgehend über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren. Dies sollte bis spätestens 07.30 Uhr des entsprechenden Tages erfolgen.

          Wie und Wo melde ich mein Kind krank? (Wählen Sie eine der 3 Möglichkeiten)

          1. Edupage App bzw. Edupage Zugang:

          - Im Hauptmenü klicken Sie auf das rote + Symbol.
          - Wählen Sie als nächstes die zweite Option Abwesenheitsnotiz hinzufügen aus.
          - Um eine Abwesenheitsnotiz hinzufügen, geben Sie nun die Informationen ein
            (Abwesenheitsgrund, Zeitdauer und ggfs. die einzelnen Unterrichtsstunden)
          - Klicken Sie auf Speichern, um die Abwesenheitsnotiz einzureichen.
          - Danach werden Sie auf die Übersicht der Abwesenheiten Ihres Kindes weitergeleitet.

          2. NEU per Mail:
          krankmeldung@lindenschule-wyhlen.de

          3. Sekretariat Telefon:
          07624 9151 0

          Bitte verwenden Sie immer folgende Angaben:

          - Name, Vorname und Klasse des Kindes
          - Angabe des Grundes
          - Voraussichtliche Dauer der Erkrankung

    • Spätestens nach dem 3. Fehltag muss die schriftliche Entschuldigung in der Schule eintreffen und der Klassenlehrkraft vorgezeigt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage oder Sie schreiben die Entschuldigung ins Elternheft.

      Weitere Hinweise:

      • Bitte informieren Sie uns auch über ansteckende Krankheiten (meldepflichtige Krankheiten), damit wir entsprechende Maßnahmen zum Schutz der anderen Schüler ergreifen können.
      • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nach einer Erkrankung ausreichend Zeit zur Genesung hat, bevor es wieder zur Schule kommt.

      Hinweis: Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg
      Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen (§ 2 Verhinderung der Teilnahme Schulbesuchsverordnung).

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