Wichtige Infos

Wichtige Infos

        • Freistellung vom Unterricht/Ganztag

        •  

          Freistellung für einen Tag/ mehrere Tage vom Unterricht

          Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten, dringenden Ausnahmefällen möglich und nicht für den Jahresurlaub der Erziehungsberechtigten.

          Gründe sind z.B. kirchliche Feiern wie Eheschließung naher Verwandter, aktive Teilnahmen an sportlichen Wettkämpfen, etc. (siehe Paragraph 4 SchulbesuchsVO). Die Beurlaubung muss rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) und schriftlich bei der Klassenlehrkraft (bis 2 Tage) oder der Schulleitung (mehr als 2 Tage und Tage vor /nach den Ferien bzw. Brückentage) beantragt werden. Bei Beerdigungen ist eine kurzfristige Antragstellung natürlich möglich.

          Sie benötigen hierfür ein Formular, welches Sie über die Klassenlehrkraft Ihres Kindes erhalten.

           

          Freistellung vom Ganztag

          Grundsätzlich ist die Anmeldung vom Ganztag verpflichtend und unterliegt der Schulpflicht. Eime Freistellung vom Ganztag kann nur über das antsprechende Formular (Formularcenter auf unserer Homepage) beantragt werden und bedarf der Genehmigung durch die Klassenlehrkraft.

           

    • Anmelden